Grundsätzlich gilt: Informieren Sie Ihre/n Prüfungskoordinator/in unverzüglich schriftlich. Hat das Prüfungsverfahren bereits begonnen, müssen Sie den Grund Ihres Rücktritts belegen, z. B. durch ein ärztliches Attest.
Treten Sie rechtzeitig vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Prüfung erscheint, dessen Prüfung wird mit „nicht bestanden“ bewertet.
Bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss, aber vor Beginn der Prüfung, ermäßigt sich die Prüfungsgebühr um 50%, d.h. die Hälfte der Prüfungsgebühr wird trotzdem fällig.